Durch die Medien geht gerade der Fall einer Kassiererin der Supermarkt-Kette Kaisers, der wegen der “Unterschlagung” zweier Pfandbons im Wert von 1,30 € fristlos gekündigt wurde.
Wahrscheinlich können nur Juristen beurteilen, ob es sich wirklich um eine Unterschlagung handelt. Für die moralische Beurteilung ist diese Frage aber meiner Meinung nach irrelevant. Gehen wir einmal davon aus, dass sich alles so abgespielt hat wie der Arbeitgeber behauptet. Wäre in diesem Fall eine Kündigung moralisch (nicht juristisch) richtig?
Ich verwende für die folgende Analyse die “Schritte ethischer Urteilsbildung” (z.B. Kursbuch Religion, Calwer Verlag, 2004, S. 86 oder Religionsbuch Oberstufe, Cornelsen, Verlag, 2006, S. 342), die ich auch schon verschiedentlich im Unterricht verwendet habe.
1. Problemdefinition:
Eigentlich stellen sich hier zwei ethische Fragen:
- Durfte die Kassiererin die Bons nehmen und für sich einsetzen?
- Ist eine Kündigung durch das Unternehmen gerechtfertigt?
Dabei ist die erste Frage wichtiger, denn wenn die Kassiererin die Bons nehmen durfte, dann ist die Kündigung auf jeden Fall nicht gerechtfertigt.
2. Situationsanalyse:
Wer ist von dem Problem betroffen: Die Kassiererin, der Kunde, der die Bons verloren hat und der Arbeitgeber sind offensichtlich betroffen. Zu berücksichtigen sind aber auch noch die anderen Angestellten des Supermarkts, nach Kants kategorischem Imperativ (leicht abgewandelt): Kann ich wollen, dass alle so handeln wie die Kassiererin?
Welche Faktoren sind zu berücksichtigen: Der gesellschaftliche Konsens im Umgang mit sehr geringen Werten; das Verhältnis von Angestellten und Arbeitgebern in einem Supermarkt; der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. (Hier kann die Auswahl nur subjektiv sein. Jemand anders wird andere Faktoren nennen.)
Interessant (wenn auch nicht direkt relevant für die Urteilsfindung) ist außerdem noch zu berücksichtigen, was das Handeln der Betroffenen über sie selbst aussagt.
3. Handlungsalternativen:
Bevor wir ein ethisches Urteil fällen müssen wir uns zunächst fragen, wie die Beteiligten überhaupt handeln können. Ich nenne einige Szenarien, wie sich die Kassiererin anders hätte verhalten können:
- Die Kassiererin kann die Bons auf dem Boden liegenlassen. In diesem Fall werden sie entweder vom ursprünglichen Besitzer wiedergefunden, oder sie werden am Abend von der Putzkolonne weggeworfen, oder jemand anders hebt sie auf und verwendet sie.
- Die Kassiererin kann die Bons aufheben und an der Kasse deponieren. Falls der Kunde sie nicht abholt, kann sie sie dem Arbeitgeber übergeben. Sie könnte, um den ursprünglichen Besitzer zu finden, über die Lautsprecheranlage einen Rundruf im Laden starten.
- Die Kassiererin kann die Bons vernichten. (Dies ist quasi eine Variante zur “Putzkolonne” unter 1.)
4. Normenreflexion:
Beurteilen wir nun die Handlungsalternativen.
Bei Alternative 1 (Bons liegenlassen) und 2 (Bons zur Kasse) gibt es die Möglichkeit, dass der ursprüngliche Besitzer wieder in den Besitz der Bons gelangt. Dieser Ausgang wäre sicherlich der beste. Die Bons gehören ihm schließlich. Allerdings ist dieser Ausgang unwahrscheinlich. Wahrscheinlich hat der Kunde den Laden längst verlassen. Die Möglichkeit dem ursprünglichen Besitzer die Bons wiederzugeben können wir bei der weiteren Betrachtung also außer Acht lassen. Zu berücksichtigen ist hier außerdem, dass es wohl gesellschaftlicher Konsens ist, dass man z.B. ein 1€-Stück, das man auf der Straße findet, aufheben und behalten darf.
Ansonsten ist bei allen Alternativen nur folgender Ausgang möglich:
- Ein “Nicht-Besitzer” profitiert von dem Bon oder
- der Bon wird vernichtet.
Der “Nichtbesitzer” kann ein anderer Kunde, die Verkäuferin (oder eine ihrer Koleginnen) oder die Supermarkt-Kette sein. Wird der Bon vernichtet, profitiert ebenfalls die Supermarkt-Kette, da sie vom bundesweiten Pfand-System die Rückerstattung für die eingeworfenen Flaschen erhält, ohne das Geld auszahlen zu müssen.
Nutzt einer der “Nichtbesitzer” den Bon, so schädigt er den Besitzer nicht, da dieser den Bon ja sowieso nicht mehr nutzen wird. Es gibt also keine prinzipiellen moralischen Einwände gegen eine Nutzung des Bons durch einen der “Nichtbesitzer”. Zu fragen ist nur noch: Hat einer von ihnen einen vorrangigen Anspruch? Hier helfen zwei Überlegungen weiter:
- Wem nützt der Bon am meisten?
- Wer ist in dieser Situation der “Schwächste” (der also am ehesten Unterstützung benötigt?
Wem nützt der Bon am meisten:
Geht man bei einer Kassiererin von einem Monatsgehalt von, sagen wir, 1.500 € netto aus, dann erhöhen Pfandbons im Wert von 1,30 € ihr Tageseinkommen (bei 22 Arbeitstagen) immerhin um fast 2 %.
Wieviel der Bon einem Kunden nutzt, lässt sich nicht genau sagen. Im Durchschnitt dürfte der Nutzen aber mit dem für die Kassiererin übereinstimmen. (Kinder, Rentner und Arbeitslose dürften die vielen Besser-Verdiener ausgleichen.)
Am wenigsten bemerkbar ist der Nutzen des Bons für die Supermarkt-Kette. Bei einem Umsatz von etlichen Mio. Euro ist eine Umsatz-Erhöhung um 1,30€ kaum zu erfassen.
Wer ist der “Schwächste”:
Die Kassiererin ist sicherlich diejenige, die von allen Beteiligten am meisten Unterstützung benötigt. Sie hat einen schlecht bezahlten Job mit schlechten Arbeitsbedingungen und in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation kaum Möglichkeiten, daran etwas zu ändern.
5. Urteilsentscheid:
Vor diesem Hintergrund ist die Supermarkt-Kette derjenige Beteiligte, der am wenigsten Anspruch auf den “besitzerlosen” Bon hat. Für Kunden und Kassiererin dürfte gelten: Der Anspruch von beiden ist gleich groß; es gilt daher: Derjenige, der ihn findet, soll ihn auch nutzen. Das gilt auch dann, wenn das Verhalten der Kassiererin zur Grundlage des Verhaltens aller Kassiererinnen gemacht wird.
Da die Kassiererin ethisch korrekt gehandelt hat indem sie den Bon für sich einsetzte, lässt sich eine Kündigung durch den Arbeitgeber also in keinem Fall rechtfertigen.

Diebstahl bleibt Diebstahl!
Ich empfehle dringenst das Urteil und die Beweisaufnahme zu lesen und erst danach zu urteilen.
Wieso schreiben Sie, dass die Kassiererin einen schlecht bezahlten Job und schlechte Arbeitsbedingungen hat. Kennen Sie diese im Detail?
@Wütherich:
Stimmt, nachdem ich das Urteil gelesen hatte (man kann das z.B. hier…) hätte ich den Artikel eigentlich umformulieren müssen. Denn offenbar hat die Kassiererin sich wirklich falsch verhalten… Ich hatte das letzte Woche überlegt, war aber zu faul gewesen…
Denn der mich interessierende Punkt (ist die Kündigung angemessen?) wird, wie ich finde, nicht berührt. Der Supermarkt-Kette stehen die Bons immer noch weniger zu als der Kassierin. Die Tatsache, dass sie gelogen hat, ist irrelevant. Das kann man leicht mit Angst oder “charakterlichen Schwächen” erklären, die für die Beurteilung der Kündigung ohne Bedeutung sind. Wer lügt nicht von Zeit zu Zeit?
Das finde ich nicht! Der Betrag spielt sehr wohl eine Rolle. Heben Sie ein 1-Euro-Stück, das Sie in der Fußgängerzone finden, etwa nicht auf, ohne dass Sie einen Anspruch darauf haben? Wahrscheinlich schon. (Juristisch kein Diebstahl, schn klar… Aber wir reden ja auch nicht über Jura.) Bei einem 100-Euro-Schein würden Sie es sicherlich nicht tun. Den würden Sie im Fundbüro abgeben. Daraus folgt: Der Betrag ist entscheidend für die moralische Bewertung.
Die Details bei Kaiser’s nicht… Aber die Zustände im Einzelhandel und im sonstigen Dienstleistungssektor im Allgemeinen sehr wohl: Aus eigener Erfahrung im Rahmen von Studentenjobs.