Ärger mich weiter, Spickmich.de!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am gestrigen Dienstag entschieden, dass die Lehrer-Bewertungsseite Spickmich.de weiter betrieben werden darf. Gut so!

(Für alle, die die Seite nicht kennen: Auf Spickmich.de können Lehrer anonym bewertet werden, in Kategorien wie “gut vorbereitet”, “faire Prüfungen”, “Auftreten”, “kompetent” mit Schulnoten bewertet werden. Sobald eine gewisse Anzahl an Bewertungen eines Lehrers . . .

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Die Erinnerung lügt!

Begebenheit 1: Letzte Woche kam ein (sehr guter) Oberstufen-Schüler zu mir, um seine Entschuldigung für eine Fehlstunde vorzulegen. Beim Eintragen in die Kursliste sah ich dann, das ich diesem Schüler für die Stunde eine gute mündliche Note aufgeschrieben habe – obwohl er gar nicht da war und also auch nichts gesagt haben kann.

Begebenheit . . .

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